Straßenverkehr
Vertretung Ihrer Interessen rund um Halterhaftung und Co.
Verkehrsrecht für Unternehmer*innen
Egal, welche Art von Unternehmen Sie betreiben, Sie nehmen zwangsläufig am Straßenverkehr teil.
Neben der Halterhaftung haben Sie viele weitere Pflichten: die Lenk‐ und Ruhezeiten, die Fahrerlaubnis, die Kontrolle Ihrer Arbeitnehmenden.
Denn bei Verstößen durch Ihre Mitarbeitende werden Sie selbst mit Ordnungs‐ oder Bußgeldern belangt.
Mit unserer Hilfe können Sie das vermeiden, denn wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.