Grundsteuer-Erhebung zum 01.01.2025

Steuerlich richtig behandeln

Grundsteuererhebung

Für die Grundsteuer-Erhebung ab 01.01.2025 sind die Daten in elektronischer Form den Finanzbehörden zur Verfügung zu stellen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der korrekten Daten und übermitteln diese zuverlässig an die Finanzbehörde. So brauchen Sie sich nicht um ein eigenes Elster-Zertifikat zu kümmern.

Benötigte Daten für die Grundsteuer-Erhebung in Baden-Württemberg:

Bei Grundsteuer-Erhebung für andere Bundesländer bitte individuell nachfragen.

1. Für das Grundstück:

W

Aktenzeichen unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss (steht auf dem Informationsschreiben vom Finanzamt) - Grundstücksdaten: Adresse, Grundbuch-Nummer, Flur- und Flrustücksnummer, Grundstücksfläche - Eigentumsverhältnisse (ggfs. x/1000) - Nutzungsart des Gebäudes, z.B. überwiegend für Wohnzwecke - Der Bodenrichtwert wird über die amtliche Veröffentlichung ermittelt

W

Grundstücksdaten: Adresse, Grundbuch-Nummer, Flur- und Flrustücksnummer, Grundstücksfläche

W

Eigentumsverhältnisse (ggfs. x/1000)

W

Nutzungsart des Gebäudes, z.B. überwiegend für Wohnzwecke

W

Der Bodenrichtwert wird über die amtliche Veröffentlichung ermittelt

2. Vom Eigentümer

W

Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer

Lassen Sie uns
zusammenarbeiten