Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät Leivtec XV3 stellen aktuell (Stand 3. Juli 2021) kein standardisiertes Messverfahren dar, wie nun das OLG Celle entschied (Beschluss vom 18.06.2021 – 2 Ss (Owi) 69/21).
Ein Autofahrer war wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vom Amtsgericht Walsrode zu einem Fahrverbot verurteilt worden. Die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mit dem Messgerät Leivtec XV3 festgestellt.
Allerdings hat die zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) für die Überprüfung der Bauart des Messgeräts bei bestimmten Versuchsanordnungen seltene Messfehler reproduzieren können, bei denen die zulässigen Toleranzen überschritten wurden. Es könne daher nach Ansicht des Gerichts nicht von einem standardisierten Verfahren ausgegangen werden, sodass keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Messung bestehe. Die Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. die ordnungsgemäße Geschwindigkeitsmessung könne folglich im Einzelfall nur durch einen Sachverständigen festgestellt werden.
Beitrag von Jonas Metzger, Rechtsanwalt
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